Veranstaltungen in 2G

Hallo liebe Mitglieder und Freunde,

einige Wochen sind wieder vergangen und es ist mal wieder an der Zeit für ein Update.
Unser Tanztraining hat seit unserem Angebot ununterbrochen stattfinden können.
Insgesamt haben wir als Vorstand diese Woche feststellen können, dass die Umsetzung
unserer Corona-Regeln vorbildlich erfolgt ist.
Dennoch fanden wir es wichtig, diese wiederum zu aktualisieren unter Berücksichtigung was
rechtlich und praktisch sonst im Land geschieht, wie auch hinsichtlich der gemachten
Erfahrungen.
So wird sich mit sofortiger Wirkung Folgendes ändern.
Es gilt ab sofort:

  • Das Training soll weiterhin monatlich stattfinden, zu den üblichen Zeiten nach
    Bekanntgabe. Zur Teilnahme ist es zwingend erforderlich, sich spätestens bis zum Mittag
    des Vortages über das entsprechende Formular anzumelden, das auf der Homepage der
    Vereinswebseite verlinkt ist.
  • Beginnend mit der Veranstaltung der MV am 13.11.2021 wird die Variante der 2- G Option
    in der Basis/Warnstufe eingeführt. Des Weiteren wollen wir unsere diesjährige
    Weihnachtsfeier am 18.12.2021 ebenfalls in der 2- G Option durchführen.
  • Die Veranstaltungen können von Vereinsmitgliedern und Gästen gleichermaßen besucht
    werden, die Anmeldepflicht besteht aber für alle.
  • Das Training wird eine 2G-Veranstaltung: Wer daran teilnehmen möchte, muss geimpft
    oder genesen sein, d. h. maximal innerhalb der letzten sechs Monate genesen
    sein. Es gelten hierbei die bekannt gemachten Ausnahmen hiervon. Der Genesenenstatus
    und der Impfstatus werden kontrolliert.
  • Das Tragen medizinischer Masken ist während des gesamten Trainings obligatorisch.
    Beachtet bitte hierbei, dass Freiwilligkeit in der Basisstufe in zwei Richtungen gilt: Wer sich
    weiterhin mit einer medizinischen Maske sicherer fühlt, sei hiermit explizit eingeladen, sie zu
    tragen.
  • Das strikte Abstandsgebot in den Pausen entfällt damit. Wir möchten euch aber dennoch
    weiterhin bitten, Abstände möglichst einzuhalten und unnötigen Aufenthalt in der Halle und
    im Vorraum, sowie nach dem Training und Gedränge auf den Toiletten zu vermeiden.
  • Wie bisher stellen wir unser Hygienekit mit Tüchern, Desinfektionsmittel etc. und
    Schnelltests gegen Gebühr zur Verfügung, bitte macht hiervon auch regen Gebrauch, oder
    bringt ein eigenes Testergebnis (max. 24 h her) oder einen eigenen Schnelltest mit.
  • Bitte auch in den kommenden Wochen und Monaten vor dem Training immer
    einen wachsamen Blick auf unsere Webseite haben, für den Fall, dass Änderungen oder
    neue Einschränkungen nötig bzw. angeordnet werden.
    Zur Sicherheit: Wer ist geimpft?
    In der Frage, wer als geimpft gilt, halten wir uns an die Vorgaben des
    Paul-Ehrlich-Instituts, sprich: Wer die notwendige Anzahl an Impfdosen eines der in der EU
    zugelassenen Impfstoffe erhalten und die vorgeschriebene Zeit danach verbracht hat.
    Weiteres und Ausblick:
    Erneut möchten wir als Vorstand betonen, dass auch diese Lockerungen nicht bedeuten,
    dass die Pandemie vorüber sei. Gerade mit den bevorstehenden Wintermonaten ist schwer
    abzusehen, wie sich die Lage entwickeln wird. Wir schauen mit Optimismus voran, möchten
    aber auch nochmals darauf hinweisen, dass es durchaus möglich ist, dass erweiterte
    Freiheiten wieder zurückgenommen werden müssen, wenn die pandemische Lage es
    abverlangt.
    Also, es gilt: Vor Beginn einer Veranstaltung besteht die Möglichkeit einen max. 24 h alten
    Schnelltest vorzuzeigen (Lotnr., Haltbarkeit, neg. Ergebnis) od. sich vor Ort selbst zu testen.
    Ebenso appellieren wir mit den weiteren Verschärfungen/Lockerungen auch an eure
    Vernunft: Gebt weiterhin auf euch Acht, haltet die nötigen Abstände ein, macht regen
    Gebrauch von den Hygiene-Mitteln und wenn ihr Erkältungs-Symptome an euch entdeckt,
    setzt für die Veranstaltung bitte aus.
    Spätestens ab Anfang Dezember 2021, so sind die bisherigen Planungen, müssen wir wohl
    erneut disponieren. Es ist, Stand heute, absehbar, dass die Alarmstufe in B-W demnächst
    ausgegeben wird.
    Da die pandemische Lage in Bezug auf SARS- CoV 2 (Covid 19) weiterhin in der
    Bundesrepublik Deutschland und in Baden- Württemberg, sowie dem Landkreis Karlsruhe
    anhält, sind wir zu v. g. Entschluss gekommen.
    Wir möchten uns für eure Treue und Unterstützung, euer Verständnis
    und eure anhaltende Freude an unserem Veranstaltungsangebot bedanken und freuen uns
    mit euch weiterhin aktiv zu sein.
    Auszug:
    gem. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung
    des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) v. 15.09.2021 i. d. ab 28.10.2021 gültigen Fassung
    Ausnahmen von der PCR- Pflicht und 2-G Beschränkung:
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher
    Nachweis notwendig, negativer Antigen- Test erforderlich)
  • Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
    (STIKO) gibt (negativer Antigen- Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
    Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)


Derzeit gilt die Warnstufe in Baden- Württemberg.
Stand, 10.11.2021